Abspann einer E-Mail

Unterhalb Ihrer eigentlichen Mitteilung sind im Geschäftsverkehr weitere Informationen, die sogenannte Signatur, zu übermitteln.

"Mit freundlichen Grüßen" oder ähnlichen dem Empfänger angemessenen Texten leiten Sie zur "Unterschrift" durch Nennung Ihres Namens über. Dies kann der komplette Name (inkl. Vorname) oder nur der Nachname sein.

Im Geschäftsverkehr sind außerdem die Angaben z. B. gemäß § 125 Handesgesetzbuch anzuwenden.

"(1) Auf allen Geschäftsbriefen der Gesellschaft gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden. Bei einer Gesellschaft, bei der kein Gesellschafter eine natürliche Person ist, sind auf den Geschäftsbriefen der Gesellschaft ferner die Firmen der Gesellschafter anzugeben sowie für die Gesellschafter die nach § 35a des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder § 80 des Aktiengesetzes für Geschäftsbriefe vorgeschriebenen Angaben zu machen. Die Angaben nach Satz 2 sind nicht erforderlich, wenn zu den Gesellschaftern der Gesellschaft eine offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist."

Hinweis: Für andere Rechtsformen gelten ähnliche Regeln, die in anderen Gesetzen veröffentlich wurden.